RATHAUS DER STADT ALANYA
NOTWENDİGE UNTERLAGEN FÜR EİNE EHESCHLİEßUNG
FÜR TÜRKİSCHE STAATSANGEHÖRİGE:
1. Personalausweise von
beiden Ehewilligen im Original und ein Foto von beiden Personen. (Ein
Führerschein ist nicht gültig.)
2. Passbilder: Fünf
Passbilder von beiden Personen, biometrische Fotos werden nicht akzeptiert. Die
Passbilder sollen maximal sechs Monate alt sein.
3. Ehefähigkeitszeugnis
wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt
4. Talasemi Test,
Hepatitis B - C, WDRL- und Aidstest (Eliza) von Familiengesundheitszentren,
Krankenhäusern oder privaten Laboren.
Das Gesundheitsattest
mit Foto wird von den Gesundheitszentren erstellt.
ANMERKUNG:
Personen über 65 Jahre erhalten das Ärztekommissionattest in den staatlichen
Krankenhäusern.
ZUSATZİNFORMATİONEN:
1. a) Personen, die das 17. Lebensjahr erreicht
haben, müssen zur Trauung ihre Eltern und ihren Personalausweis, oder eine
notariell beglaubigte und schriftliche Einverständniserklärung ihrer
Eltern mitbringen.
b) Personen, die das 16. Lebensjahr
erreicht haben, müssen eine Erlaubnisbescheinigung des Familiengerichtes
vorlegen.
2. Verwitwete und
geschiedene Frauen können frühstens 300 Tage (10 Monate) nach dem
Scheidungstermin oder dem Todestag des Ehemannes wieder
heiraten.
3. Personalausweise von verwitweten oder geschiedenen Personen müssen auf den
aktuellen Stand gebracht werden, also nach Scheidung oder Tod
eines Partners geändert werden.
4. Frauen, die ihren Mädchennamen behalten möchten, müssen das vor der Trauung
angeben.
5. Bei der Trauung sollten mindestens zwei Zeugen anwesend sein.
ANMERKUNG: Vater und Mutter können keine Zeugen sein.
6. Heiratswillige, die
ihre Wohnadresse nicht in Alanya haben, müssen eine Heiratserlaubnisbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis
von ihrem Wohnort mitbringen.
FÜR
AUSLÄNDİSCHE STAATSANGEHÖRİGE:
1. Geburtsurkunde im
Original, welche Vor- und Nachname, Geburtstdatum, Geburtsort und Namen von
Vater und Mutter angeben.
2. Ehefähigkeitszeugnis,
ferner ein Dokument, dass keine Hinderungsgründe zur Eheschließung bestehen,
d.h. der Familienstand muss mit ledig, geschieden oder
verwitwet angegeben werden. Im Falle einer Scheidung muss ein Dokument mit dem
Datum der Scheidung vorhanden sein.
3. Kopie des Reisepasses
4. Passbilder: Fünf
Passbilder für beide Personen, biometrische Fotos werden nicht akzeptiert. Die
Passbilder sollen maximal sechs Monate alt sein.
5. Talasemi Test, Hepatitis B - C, WDRL- und Aidstest (Eliza) von Familiengesundheitszentren
Krankenhäusern oder privaten Laboren.
Das Gesundheitsattest
mit Foto wird von den Gesundheitszentren erstellt.
ANMERKUNG: Personen
über 65 Jahre erhalten das Ärztekommissionsattest in den staatlichen
Krankenhäusern.
ERKLÄRUNG:
1. Bei EU-Bürgern müssen
Geburts- und Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und
Heiratserlaubnisbescheinigung mehrsprachig vorliegen.
2. Für Bürger aus
anderen Ländern müssen Geburts- und Heiratsurkunde, sowie Ehefähigkeitszeugnis
mit Apostille versehen sein. Eine notariell beglaubigte
Übersetzung der Apostille muss vorgelegt werden. Liegt keine Apostille vor,
müssen die Dokumente beim Türkischen Konsulat des Heimatlandes bestätigt oder
beim Heimatkonsulat in der Türkei übersetzt und beglaubigt werden. Nach der
Beglaubigung durch das Konsulat müssen die Dokumente vom
Aussenministerium der Türkei beglaubigt werden
ANMERKUNG:
Wenn beide Heiratswillige kein türkisch verstehen, muss während
der Trauung eine Person anwesend sein, die übersetzen kann. Während der Trauung
sollten mindestens zwei Zeugen vorhanden sein.
ANMERKUNG: Paare sollen zur Anmeldung gemeinsam kommen.
DİE STANDESAMTLİCHE ABTEİLUNG DES RATHAUSES DER STADT befindet sich:
Anschrift: Saray Mahallesi, Hilmi Balci Caddesi No. 11/D, Alanya Belediye
Nikah Dairesi
Tel. 0242 - 513 22
52
Fax: 0242 - 513 22 50
E-mail: evlendirme@alanya.bel.tr
Website: www.alanya.bel.tr